STUDIO

ARCHITEKTUR

Leistungen

Die moderne Architektur hält viele Herausforderungen von der Berücksichtigung persönlicher Bauwünsche bis zur rechtlichen Genehmigung der Bauvorhaben bereit. Für sämtliche Nutzungsarten von Immobilien wird die Entwurfs- und Genehmigungs- sowie die Ausführungsplanung übernommen, gleiches gilt für die Durchführung aller Bauphasen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Für die meisten Bauherrn gehört die Durchführung eines Bauvorhabens nicht zu den alltäglichen Aufgaben und stellt damit eine besondere Herausforderung dar. Bei komplexen Bauvorhaben den Überblick bis ins Detail zu behalten erfordert einige Erfahrung.  Wir schaffen Transparenz in den Projektablauf und reduzieren damit die Komplexität des Bauvorhabens. Das Bauvorhaben wird für sie steuerbar und der Projektfortschritt dadurch messbar, dies erspart im Idealfall Zeit und Kosten des Bauherrn. 

Mit unserem Wissen beraten wir Sie in allen Projektphasen!

Initialisierungsphase
HOAI LP 0 - 1

Nach der ersten Idee Ihres Bauvorhabens stellen sich Ihnen sicher viele Fragen bezüglich der Realisierung. Welcher Standort soll gewählt werden? Ist das Bauvorhaben überhaupt realisierbar? Welches Raumprogramm wird benötigt und welches Budget muss dazu finanziert werden? In einer Machbarkeitsstudie können Fragen nach der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit, sowie der zeitlichen und rechtlichen Umsetzung beantwortet werden.  Als Ergebnis erhalten Sie eine Grundlage zur Ihrer Entscheidung, ob die Idee realisiert werden soll oder kann.

Realisierungsphase
HOAI LP 5 - 8

Als Architekt begleiten wir Sie durch die umfangreichsten und schwierigsten Projektphasen, zum Beispiel die Genehmigungs- und Ausführungsphase. Von der Projektorganisation, dem Vertragsmanagement bis zum Termincontrolling lauern viele Stolperfallen, die zu überwinden sind.  Kommt es hier zu Störungen des idealen Projektablaufs, kann es terminlichen Verzögerungen kommen, die sich letztendlich auch in erhöhten Kosten widerspiegeln.

Inbetriebnahme
HOAI LP 9

Wir organisieren den reibungslosen Übergang in die Betriebsphase und Einführungsphase. Darüber hinaus werden Objektbegehungen zur Mängelfeststellung insbesondere vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen dokumentiert und im Rahmen der Gewährleistungsverfolgung abgestellt.