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ARCHITEKTUR

Liebe Freunde, Kollegen, Kunden und Geschäftspartner,

derzeit führt der Krieg in der Ukraine und die verhängten Sanktionen gegen Russland zu einem weiteren Preisanstieg vieler Baustoffe. Dadurch rücken Fragen der Preisanpassung in laufenden Vertragsverhältnissen sowie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Preisgleitklauseln bei der Auftragsvergabe verstärkt in den Fokus.

Die aktuelle, sprunghafte Preisentwicklung bei Baumaterialien erschwert massiv die Erstellung belastbarer Kostenprognosen und wirft eine Reihe von Fragen auf. Nicht nur auf Seiten von Bauherren und Bauunternehmen, sondern auch bei Planerinnen und Planern. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Für die Bauunternehmen ist es also sehr schwierig, nach Vertragsschluss eingetretene Preissteigerungen an die Bauherrschaft weiterzugeben. Dies ist auch auf Unternehmensseite hinlänglich bekannt. Da die frühzeitige Bevorratung mit Material umgekehrt ebenfalls für viele Unternehmen kaum zu bewerkstelligen ist, versuchen diese derzeit verstärkt, bei neu abzuschließenden Verträgen von vornherein Preisanpassungsklauseln zu implementieren – und lehnen anderenfalls bisweilen den Vertragsschluss vollständig ab, sofern nicht alternativ entsprechende Risikoaufschläge auf die Preise akzeptiert werden.

Preisanpassungsklauseln zu prüfen oder gar zu formulieren, ist aber auch in dieser schwierigen Marktlage nicht Aufgabe von Planerinnen und Planern, sondern Aufgabe rechtsberatender Vertragsgestaltung: Derartige Klauseln sind hoch komplex. So müssen die Voraussetzungen und der Mechanismus der Preisanpassung juristisch präzise und nachprüfbar formuliert sein, wobei überwiegend auf fest definierte Indizes als Bezugspunkt verwiesen und die exakte kalkulatorische Auswirkung auf die jeweilige Preisposition festgelegt wird. Zudem wird zumeist auch die Pflicht der Unternehmen aufgenommen, nachzuweisen, dass die Mehrkosten nicht nur nach jener abstrakten Formel, sondern auch tatsächlich konkret im Unternehmen entstanden sind.

Um hier nicht in das Risiko unzulässiger und unversicherter Rechtsberatung zu geraten, empfehlen wir unseren Bauherren sich dringend, bei Fragen zur Gestaltung solch komplexer Klauseln – wie auch bei der Prüfung von Preisanpassungsverlangen des Unternehmens in laufenden Vertragsverhältnissen – auf rechtsberatende Hilfe zu verweisen. Zu bedenken ist im Übrigen, dass die Umsetzung einer solchen Klausel später die Rechnungsprüfung wesentlich erschweren und dazu führen kann, dass baubetriebswirtschaftliche Prüfungen bzw. Nachtragsprüfungen erforderlich werden, die nicht zu den Grundleistungen in der Objektplanung zählen, sondern Besondere Leistungen darstellen und unter Umständen die Hinzuziehung von Personen mit HOAI-Sachverstand erforderlich machen könnten. Auch vor diesem Hintergrund sind derartige Klauseln aus Sicht derer, die den Bau beauftragen, zumeist wenig wünschenswert.

Wenn Sie Beratungs- und Gesprächsbedarf haben, zögern Sie nicht, ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

Ihr Aykut Torbali
Stellvertretend für das Team der APT Architektur | Projektentwicklungsgesellschaft mbH Torbali

Kalscheurener Straße 19 | Loft 15 | 50354 Hürth
info@ap-torbali.de | www.ap-torbali.de | +(49) 2233 706 38 69

Liebe Freunde, Kollegen, Kunden und Geschäftspartner,

wir hoffen, dass Sie einen guten Start in das Jahr 2023 hatten!

In Anbetracht der besorgniserregenden Entwicklung der letzten Jahre, seit Beginn der Pandemie 2020 sowie nach starkem Einbruch der globalpolitisch- und wirtschaftlichen Situation, gibt es immer mehr gute Gründe sich zu besinnen und die Kräfte, gegen die negative Entfaltung, zu bündeln. Wir haben in den vorangegangenen Jahren, insbesondere zum Jahresbeginn, den Optimismus nie verloren und gehofft, dass die Gesamtsituation nur besser werden kann.

Krankheitswellen, Energiekrise, Inflationsdruck, Fachkräftemangel und Krieg an der Haustür Europas sind eines der nicht planbaren Ereignisse, die das Fahrwasser nicht seichter gestalten – geschweige der Weiterentwicklung von Technologie und Konstruktion in der Architektur, welches mehr Produktivität und Planung sowie zunehmend mehr Koordination und Lösen von Problemfeldern fordert.

In der bevorstehenden Zeit hoffen wir, dass Sie bisher gut durch die Krisenzeiten gekommen sind und haben auch Kraft und Ausdauer genug, in der uns bevorstehenden Zeit in 2023 nicht nur weiter auszuhalten, sondern vielleicht auch nach notwendigen Änderungen neu durchzustarten.

Immer wichtiger erscheint uns, dass wirklich bewährte Partner zusammenstehen und Wege der Zusammenarbeit finden, die der Situation angepasst sind und sicher auch gegenseitiges Verständnis voraussetzen. Der Druck ist enorm und in allen Bereichen zu spüren, ebenso wie Fachkräftemangel und Krankheitsstände – nicht nur in unserem Geschäftszweig, sondern auch in Behörden und Institutionen – vom Handwerk, Gastronomie oder Dienstleistern ganz abgesehen.

Resultierend aus den vorgenannten Gründen waren manche Entwicklungen so schnell in der Abfolge, dass man meist nur reagieren konnte oder aber Entscheidungen aus Unsicherheit herausgezögert hat, bis man zur Reaktion gezwungen war.

Wir – das gilt insbesondere in Zusammenarbeit mit unserem Büro für die Bauherrschaft – sollten in den kommenden Monaten handeln statt reagieren! Die hierfür entwickelten Methoden und Problemlösungskonzepte zielgerichtet einzusetzen, sich die erforderlichen Grundlagen der Disziplin in Sach- und Handlungswissen anzueignen sowie Projekte vom Entwurf bis zur Ausführung zu beherrschen, gehören zu unseren Stärken. Das wird in der ersten Zeit sicher eine enorme Anstrengung sein, aber auch die Stärke bringen, die wir langfristig alle in Krisenzeiten brauchen. In depressiven Gedanken zu versinken, helfen uns allen nicht! Lassen Sie uns die Herausforderungen annehmen!

Für uns ist das Jahr 2023 wieder ein Neustart, mit organisatorischen und personellen Umstellungen. Nicht jede Umstellung oder Veränderung ist eine Wunschlösung, aber viele Umstände geben uns auch einen Ruck, um besser zu werden! bieten wir.

Gepaart mit starker Innovationskraft, freuen wir uns Sie auch dieses Jahr Sie und Ihr Lebenswerk tatkräftig zu unterstützen, um Ihnen die perfekte Symbiose für den Erfolg Ihrer Investition und Ihrer Immobilie sicherzustellen. Wenn Sie Beratungs- und Gesprächsbedarf haben, zögern Sie nicht, ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

Ihr Aykut Torbali
Stellvertretend für das Team der APT Architektur | Projektentwicklungsgesellschaft mbH Torbali

Kalscheurener Straße 19 | Loft 15 | 50354 Hürth
info@ap-torbali.de | www.ap-torbali.de | +(49) 2233 706 38 69